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beigefügten ersten Zeugniß benamte, von uns durch die Schutzblatternimpfung für jeder Ansteckung für den gewöhnlichen Blattern gesicherte Kindernoch einmal der stärkstenPro, be ausgesetzt, und mit frischem Kinderblatt terngifte geimpft wurden.
Damit nun jedermann im Stande sen, sowohl diese so äußerst wichtige Angelegen, heit, als auch unser Benehmen der streng, sten Prüfung, selbst zu unterwerfen, bemer, ken wir folgendes:
i) Diese Kinder hatten nie vorher einen Schein von den gewöhnlichen Blattern, wie dies nicht nur die Aussage ihrer sämmt, lieh noch lebenden Aeltern beweist, bei de, nen man sich deshalb erkundigen darf, son, dern es beweisen es auch die Erscheinungen selbst bei diesen Kindern während der Kuh, Pockenimpfung, die schlechterdings sich nur bei solchen Menschen zeigen, die nie die ge, wöhnlichen Blattern gehabt haben. Auch hierüber darf man sich bei den Aeltern und Kindern des Näheren erkundigen.