Erster Abschnitt.

Behandlung der auf die Welt mitger brachten, oder eigentlich angebohrnen Brü ch e.

diejenigen Gattungen Nabelbrüche, welche die Kinder aus Mutterleibe mitbringen, nicht verhütet werden kön­nen ; so lasse ich auch diesen Abschnitt, ganz der in der Frage selbst angewiesenen Ordnung gemäß, dem von der Verhü­tung der Nabelbrüche vorhergehen.

§. 62.

Sind die' wahren und falschen angebohrnen Nabelbrüche, welche man nach der Analogie billig Nabeln schnurbrüche nennen sollte, zu groß, liegen nebst den Därmen, noch Leber, Milz und Magen durch den Na­belring, oder durch eine Lücke der Unea ulbs, vor; sind diese Eingeweide nur mir einer dünnen Haut oder zum Theile gar nicht bekleidet: ist der Nest der Bauchhöhle of­fenbar zu klein, um das Vorliegende aufnehmen zu kön­nen; so darf man wohl an eine Einbringung in die Bauch­höhle und Zurückhaltung des Vorliegenden, so wie über­haupt an eine lange Erhaltung eines solchen, nur Jammer

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