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disponens, der Brüche in der Schweiz angesehen werden muß, ist die, durch alle vier vorhergehende Ursachen, seit langen Generationen präparirte erbliche Disposition — von deren unläugbaren Zuverlaßigkeit und Einfluß ich täglich mehr überzeugt werde. H. Hosr. Richter hat es in seinem Werke von den Brüchen durch eigene ihm bekannte Beispiele bestattigt, daß Brüche selbst in einzelnen Familien erblich werden können: wie vielmehr also in einem Lande, wo der Schade aus so mancherley, und tief liegenden Ursachen gleichsam endemisch geworden ist. — Sind doch Gicht, und Schwindsucht, und Gemüthskrankheiten, und die rosenfarbnen Augen der weißen Mohren u. f f. erblich, so gut wie Familienwuchs und Familienphysiognomie; und können doch Künsteleyen am Körper, erzwungene Form der Schedel, verkürzte Vorhaut und dergleichen endlich erblich werden; warum also nicht auch solche Gebrechen? — u. s. f.
Auch H. Fujols *) glaubt sich durch Erfahrung überzeugt, daß Brüche zuweilen erblich sind.
Indessen verarge man mir es nicht, meinen Zweifel an eine solche erbliche Pradisposition hier zu bekennen.
*) Nach Richters chirurgischer Bibliothek. Band
6. S. 41.