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Thier also, das eine der menschlichen ähnliche Lunge besitzt, und daö eine Zeitlang geathmet hat, so daß die Lungenarterien eine größere Blutmenge als vor der Ge­burt in die Lungen brachten, kann die Luft auch nur drei bis vier Minuten lange entbehren, sondern muß sterben, oder wenigstens in einen solchen Zustand gerathen, der vom Tode sich bloß durch die Wiedererweckbarkeit unter­scheidet. Bei einem neugebohrnen Kinde tritt diese Nothwendigkeit nicht so schnell ein.

$. 70.

Ursache des Athmens im Schlafe und des Ersten Athmens.

Das Athmen ist, wie wir sahen, ein Hülsömittel -des Blutumlauft, den überhaupt Muökelbewegung unterstützt (S. §. 65. der Muskellehre und §. 368. der Gefaßlehre). Da nun bei einem Ruhenden oder Schla­fenden die Bewegung der Glieder unterbleibt, so scheint es um so nöthiger, durch unausgesetztes Athmen den Blutumlauf zu befördern; daher auch die Nothwen- digkeit des Athmens bei einem Neugebohrnen eintreten

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muß. Im Mutterleibe Erde sein Blutumlauf durch den Blutumlauf der Mutter befördert. Da nun dieses Hülsömittel aufhört, so muß ein neues- das Athmen dafür eintreten.

§. 7 *.

Das Athmen ist zum Theile willkührlich.

Man kann übrigens nach Gefallen die Einathmung und Ausathmung sowohl stoßweise als anhaltend verlän­gern, und umgekehrt sowohl stoßweise als auf einmal

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