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„Mir ist noch nie eine vollständige Verrenkung eines Wirr» „belbeins vorgekommen; auch glaube ich, daß sich eine solche „ selbst in Verbindung mit einem Bruche der Wirbelbeine „nie ereignet, ohne auf der Stelle den Tod nach „sich zu ziehen; denn die Kraft, welche groß genug ist, „um ein Wirbelbein aus seiner Stelle zu bewegen, must „nothwendig auch nicht bloß eine Zusammendrückung, son, „ dern selbst eine Zerreißung des Rückenmarks bewirken, und ^,die in der Brust und im Unterleibe liegenden Theile höchst „gefährlich beschädigen. Ich kann daher nicht glauben, dast „jemals eine vollständige Verrenkung dieser Knochen dem „Wundarzte Vorkommen könne."
Und dessen ungeachtet sieht man hier doch eine vollständige Verrenkung mit einem Bruche verkommen, die nicht auf der Stelle, sondern erst nach fünf Monathen, den Toll nach sich zog.
7) Man sieht, daß ein Wirbel seinem ganzen Umfange nach ohne schnellen Tod verrenkt werden kann; folglich, daß *6 nicht'ganz richtig ist, wenn man sagt s) : „Die Wirbe U „deine können ihrem ganzen Umfange nach nie, „tttaU ohne Zerbrechen und schnellen Tod voll, „ständig verrenkt werden;" denn ein nach fünf Mo, nathen erfolgender Tod ist doch nicht schnell zu nennen.- .
8) Man sieht, daß Platner h ) doch wohl zu viel vom Bruche eines Wirbelbeins mit Verletzung des Rückenmarks sagt: „l^ec ulla plerumque hujus ici curatio est;’’ denn hier war der Knochenbruch doch meistens geheilt.
8 ) 33 * 11 , Lehrbegriff der Wundarzncyttmst. Leipzig 1792. Fünfter
Band.. Seite 474-
<h ) Institutiones Chirurgiae rationalis. Lips. 1783. 8- 1265.