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fügen: Et: tarn brevi tempore restmitumfuisse, magis adhue mirum eft.) — „Dorsalis enim vertebra a lumbari trium di- „gitorum latovum spatio dimota dicitur. — Quanta tum „meduliae spinalis compressio!”
Sehr richtig, dünkt mich, merkt auch Herr Hebenstreit") gegen Herrn Rüdiger an, daß das vierzehntä- gige Liegen auf dem Bauche nicht nöthig gewesen wäre.
Doch sollte ich vermuthen, daß, wenn in unserm Falle die Einrichtung vollkommen hatte geschehen können, ein neues Verziehen des Rückgraths, bei gehöriger Ruhe des Kranken, versteht sich in unveränderter horizontaser Lage auf dem Rük- ken, nicht leicht zu besorgen gewesen wäre; denn aus der zweite» Figur ergiebt sich deutlich, daß, falls die vier noch ganz unbeschädigten schrägen Fortsätze (Fig. I. x. y. >.,) so wie die beiden Gelenkflächen der Körper der Wirbel (Fig. I. und II. O O o mit yyy) genau wieder auf einander gepaßt, die Wirbelsäule Halt genug gehabt hatte, um in ruhiger Hori- zontallage des Körpers wenigstens vor neuer Verziehung sicher zu seyn.
Einen ähnlichen Fall beschreibt Mohren he im wo ebenfalls das letzte Rückenwirbelbein mit Lähmung der unteren Gliedmaßen und unwillkührlichem Abgänge des Harns und Kothes verrenkt war. Man entdeckte die Verrenkung nicht, schrieb alles bloß der Quetschung und Erschütterung zu, brauchte zertheilende Uebcrschläge, und dessen ungeachtet ge-
") Siehe seine Zusätze zu Bell's Wuiidarzneykuiist, im fünfte»
Bande, Leipzig, 17)0. Seite 480.
') In seinen Beobachtungen chirurgischer Vorfälle. Zweiter Band.
Dessau l 78 z.
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