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ab, woher man sich genöthigt sah, verschiedener male den Katheter und Kly stiere anzuwenden.".

Da diese Lähmung der Harnblasennerven und Mast- darmuerven fortwährte, so mußte auchhierauf un- willkührlicher Abgang des Urins und der Ex- eremente erfolgen;" denn es fehlte der Harnblase und dem Mastdarm an derjenigen Veränderung, welche ver-, mittelst der Nerven erfolgt, oder das Vermögen, die Muskel­fasern durch Einwirkung des Hirns zu spannen; das ist: die Spannkraft war den Nerven genommen; folglich blieben die Schließmuskel:! des Afters und die ähnlichen Muskelfa­sern der Harnblase erschlafft.

Da die Verrenkung unverändert, und somit auch die Nerven vom Rückenmark getrennt blieben, folglich alle Mög­lichkeit einer Wiedervereinigung wegfiel; denn wie konnte sich das rechts weggeschobene Rückenmark durch die kleine -Oeffnung (Fig. I. ß-) mit der breiten Stelle des Pferde, fchweifs, das ist, dem der rechten und linken Seite gehö­renden Nervenbündel, wieder vereinigen? so ist es kein Wunder,daß die untern Extremitäten nach und nach in Brand übergingen," und der Kranke nach fünf Monathen an Verderbniß der Säfte starb.

Vergleichung dieses Falles mit ähnlichen Fällen.

Aon Rumler und Fontanus stehen ein paar flüchtige Beobachtungen gebrochener Wirbel in Bonnet's Sepul- chreto in fcen Additamcntis ad Libri quartiSectionem tertiam n, s. und Observatione zr.