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der Medicorum vnd Apotheckertt/rc. r. Sie sollen auch nur bey dem jenigm bleibm das siegekernet vnd erfahren haben. Dahero fhnen bey straffzehcn Gülden /ande­rer Curen/innerlicher oder äusserlich er Lcr bs Gebrcchen/Schaden vnnd Verwundungen sich cmhalttn/ auch keine Artzney/ ausser ^hun eigentlich gehörlg/in den Leib geben, n Fallen die etwas bedencklich/.wollen wir -hnen m'k l)and anzulegen / es habe dann zuvor vnstrer bestell- einer oder mehr/solches fürthunlich erkannt, t dann auch die Patienten mit vbernemung deß sch beschweret werden / Als haben wirjhncn nach- ' verordnet / deme sie sich bey vnriachlWger Straff lien/ vnd darüber niemandt zu vbernemen/ Sonst re vnvermögliche Leuth sichleidentlichzuverhalten.

£ m wtjjen werden

Fleisch Eamoffel zu schneiden - Blut Carnöffel zu schneiden. - Wasser Carnösselzu schneiden.

Tein zu schneiden.

So aber der Patient stirbt/die helfft. Krebs zu schneiden vnd jii ermren.-

Staarzuwircken.

TaiDrdnungdcr Bmchfchneider.

40./^..

27.^

- 2.6./^..

Z.o.^

- i6.f l.

Bruch vnd Carnöffel zusammen zuschneiden.

Gemeine Bruch zu schneiden.-

Ein Bruch ohne Schnitt zu crimen. : Haftn Schämn zu schneiden.

30./1. 24. ft.

20.ft..

12. Gülden. Die