nungcn/ sonderlich aber/ so wol guter/ frischcrvnnd täglicher Materialien vnd Artzncyen Als auch deren gebührlichen Werths halben zuverfassen vnnd anzustellen.
Gcbietendarauff ernstlich / vndwöllcn/daßall« vnnd jede vns ungehörige / welche diese Reformation berühren wird / dero sich aller Dings gcmäßverhal- te»/vnd(be>)Vcrmcldung einverleibter/ oder auch anderer grösserer Straffen/) dawider nichts für- nemcn / noch andern zuthrm gestatten sollen.
Behalten vns doch hicmit arißtrücklich bevor/ die- selbige nach vorfallender GelegenheitzuenderntWie vns solches jede Aeit für gut ansehen / vnd nötig seyn bcdüncken wirb/ohnc männiglichcs Eintrag.
Wollen vnsauch gebührlichen Gchorsanrbsversehen / damit wir gegen den m uthwilligen Verbrechern vnser ernstes Mißfallen Zucrzeigcn/ nicht vcrvrsacht werden. Datum Franckfurt den 2K. Junij > Anno
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