Die Direktoren und Sekretäre werden zu diesen Ehrenämtern aus der Zahl der arbeitenden Mitglieder (Verwaltung) von diesen für je zwei Jahre gewählt, und zwar so, daß in jedem Jahr ein Direktor und ein Sekretär ausscheiden, die erst nach Ablauf eines Jahres wieder wählbar sind.

Die Kassierer werden von der Generalversammlung auf je zwei Jahre gewählt und sind nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder wählbar. Der Konsulent wird von der Verwaltung für unbestimmte Zeit ernannt.

Die Direktion ist mit der Führung der Geschäfte nach Maß­gabe der Venvaltungsbeschliisse und mit der Vertretung der Ge­sellschaft nach außen beauftragt. Der 1. Direktor führt in allen Sitzungen den Vorsitz.

' c) Von den Versammlungen:

1. Mitglieder-Versammlungen :

Die ordentliche Generalversammlung, zu der sämtliche bei­tragende und ewige Mitglieder eingeladen werden, findet zu An­fang eines jeden Jahres spätestens bis zum i. März statt. Sie nimmt den Bericht der Direktion und der von ihr alljährlich ge­wählten Revisionskommission über das abgelaufene Geschäftsjahr, das mit dem 81. Dezember schließt, entgegen, prüft die Rechnungs­ablage, erteilt dem Kassierer Entlastung und beschließt über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das laufende Jahr.

Das Stimmrecht wird persönlich ausgeübt, die Stimmenmehr­heit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Tritt Stimmengleich­heit ein, so entscheidet bei Wahlen das Los, in anderen Fällen der Vorsitzende.

Nach Erledigung dieser Angelegenheiten steht jedem Mitglied das Recht zu, Anträge zu stellen, deren Beratung nach Annahme durch Mehrheitsbeschluß in der nächsten Sitzung der Verwaltung zu erfolgen hat. Das Ergebnis dieser Beratung wird einer alsbald einberufenen Generalversammlung mitgeteilt.

Außerordentliche Generalversammlungen können nach Bedarf einberufen werden.

Ende Mai wird das Jahresfest gefeiert, zu dem die sämt­lichen Mitglieder besonders eingeladen werden. Vormittags findet im Museum ein Festakt mit einem wissenschaftlichen Vortrag, nachmittags ein gemeinsames Festessen statt.

2. Verwaltungssitzungen :

Die Verwaltungssitzungen linden nach Bedarf, in der Regel einmal im Monat, statt. Von der Verwaltung ist über sämtliche nicht vor die Generalversammlung gehörigen Angelegenheiten zu beschließen.

III. Von den Sammlungen.

1. Das Museum ist geöffnet:

täglicli (außer Montags) von 10 1 Uhr, sowie Mittwochs, Sams­tags und jeden ersten Sonntag im Monat auch nachmittags von 8ö Uhr (im Winter: 1. Oktober bis 81. März von 24 Uhr).