§ 1
Die Senckenbergische Natursorschende Gesellschaft hat die Aufgabe, Naturforschung zu treiben und die Ergebnisse der Forschung durch Druck, Lehre und Schausaninilnng der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Verfügung vom 17. August 1867 das Recht der juristischen Person verliehen ivorden ist, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
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Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern,
Ehrenmitgliedern,
Korrespondierenden Ehrenmitgliedern.
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Mitglied kann jeder und jede unbescholtene Deutsche werden. Gesuche uni Aufnahme sind an den Führer zu richten.
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Ehrenmitglieder und Korrespondierende Ehrenmitglieder werden nach Anhbren des Führerrats vom Führer ernannt.
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