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und Umgebung ansässigen ordentlichen Mitglieder auf Vorschlag der VJ ,Direktion oder von mindestens fünf anderen arbeitenden Mitgliedern von der Verwaltung gewählt, nachdem in der vor­an sgegangenen Verwaltungssitzung der Wahlvorschlag erfolgt ist.

Arbeitende Mitglieder sind außerdem sämtliche Stiftungs­mitglieder, sowie die nach Frankfurt am Main und Umgebung übergesiedelten korrespondierenden Mitglieder und korrespon­dierenden Ehrenmitglieder, sobald sie ordentliche Mitglieder ge­worden sind, ferner die beiden Schatzmeister und der Konsulent der Gesellschaft.

Von den Beamten der Gesellschaft können nur der Museums­direktor und die Abteilungsleiter, sofern sie ordentliche Mitglieder sind, zu arbeitenden Mitgliedern gewählt werden.

Aus Frankfurt am Main und Umgebung verzogene arbeitende Mitglieder scheiden mit ihrem Wegzug aus der Verwaltung aus und treten in die Reihe der korrespondierenden Mitglieder über.

Arbeitende Mitglieder, die zwei Jahre lang an den Ver­waltungssitzungen nicht teilgenommen haben, brauchen dazu nicht mehr eingeladen zu werden und bleiben bei Zählung der stimm­berechtigten arbeitenden Mitglieder solange außer Betracht, bis sie wieder in einer Sitzung erscheinen. Auch kann die Ver­waltung ihre Eigenschaft als arbeitendes Mitglied für erloschen erklären.

§ 12

ln der Regel treten die arbeitenden Mitglieder einmal im Monat zur einer Verwaltungssitzung zusammen. Außerdem ist auf schriftlich begründetes Verlangen von mindestens drei arbeitenden Mitgliedern innerhalb einer Woche eine Sitzung ein­zuberufen.

Zu Beginn einer jeden Verwaltungssitzung wird der Bericht über die vorausgegangene Sitzung verlesen, falls die Verwaltung hierauf nicht verzichtet, und nach Genehmigung von dem I. Direktor und dem I. Schriftführer unterzeichnet.

§ 13

Die Verwaltung beschließt über alle die Gesellschaft be­treffenden Angelegenheiten mit Ausnahme der nach § 23 Abs. 1 der Direktion vorbehaltenen und der nach §§ 10,35,37,38 und 39 vor die Mitgliederversammlung gehörigen Gegenstände. Sie bereitet außerdem alle Vorlagen an die Mitgliederversammlung vor.