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Anschaffung von Effekten nicht durch äußere Einwirkung beschränken lassen kann, so überträgt sie jedoch schon jetzt das Obereigenthum über sämmtliche ihr zugehörige und noch zu erwerbende Gegenstände der Dr. Senckenbergischen Stiftung mit dem Zusatze, daß eine Ausübung der Eigenthumsrechte erst dann von der Senckenbergischen Stiftungs-Administration kann vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgelößt ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration durch Mittheilung eines jährlich zu errichtenden Inventars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwerbung von Effekten in Kenntniß gesetzt.“