WPy^LBML^MM^2SM«SL^«r5EMMS!ÄMKL
— 9 —
ablage des verflossenen Jahres nach § 31 zu erwählende Commission stattet ihren Bericht ab, worauf die Versammlung einen Beschluss darüber fasst.
§ 31. Zuletzt wird eine aus sechs in Frankfurt anwesenden Ehrenmitgliedern bestehende Commission durch die Generalversammlung gewählt und zwar auf drei Jahre. Jährlich treten diejenigen zwei aus, welche drei Jahre hindurch in der Commission waren, und können dann im nächstfolgenden Jahre nicht wieder gewählt werden. Tn den beiden ersten Jahren bezeichnet das Loos die Ordnung des Austritts. Dieser Commission wird die Rechnung des abgelaufenen Jahres sammt Belegen zur Revision, sowie ein detaillirter Voranschlag aller Einnahmen und Ausgaben des bevorstehenden Rechnungs-Jahres zeitig genug vorgelegt, um darüber in der jährlichen Generalversammlung berichten zu können, welche Letztere cfann, wenn sie sich erst nicht noch von einer besonderen Commission über denselben Gegenstand berichten lassen will, durch Stimmenmehrheit über jeden einzelnen Posten des Voranschlags zu entscheiden und über die Jalires-Rechnung Beschluss zu fassen hat. Es steht der Birection frei, diese Commission auch noch bei anderen Administrativ- und Finanz-Gegenständen zur Berathung zu ziehen.
§ 32. In der jährlich zu haltenden Generalversammlung hat jedes Mitglied das Recht, nachdem die Vorlagen der Direction erledigt sind, Anträge zu stellen. Die Mehrheit der in der Generalversammlung Anwesenden entscheidet dann, ob ein solcher Antrag in der nächsten Versammlung der ordentlichen arbeitenden Mitglieder zur Berathung und Beschlussnahme vorgebracht werden soll. Das Resultat dieser Berathung der ordentlichen arbeitenden Mitglieder wird die Direction einer baldmöglichst zu haltenden Generalversammlung vortragen, ohne dadurch, falls der gestellte Antrag abgelehnt wird, eine Erneuerung desselben von Seiten der Generalversammlung abweisen zu können.
Nach Erledigung dieser, sowie der in den §§ 29, 30 und 31 erwähnten, der Reihenfolge nach zu verhandelnden Gegenstände schliesst der Vorsitzer die Versammlung.
3) Oeffrntliche Versammlung zur Jahresfeier.
§ 33. Diese wird jährlich am letzten Sonntag des Monats Mai gehalten und werden dazu sämmtliche hier anwesende Mitglieder, so wie noch andere Personen von der Direction eingeladen. Die