11
Antrag in der nächsten Versammlung der ordentlichen arbeitenden Mitglieder zur Berathung und Beschlußnahme vorgebracht werden soll. Das Resultat dieser Berathung der ordentlichen arbeitenden Mitglieder wird die Direktion einer baldmöglichst zu haltenden Generalversammlung vortragen, ohne dadurch, falls der gestellte Antrag abgelehnt wird, eine Erneuerung desselben von Seiten der Generalversammlung abweisen zu können.
Nach Erledigung dieser, so wie der in den § 29. 39. 31. erwähnten, der Reibenfolge nach zu verhandelnden Gegenstände schließt der Vorsitzer die Versammlung.
3. Oeffentliche Versammlung zur Jahresfeier.
§ 33. Diese wird jährlich am letzten Sonntag des Monats Mai gehalten und werden dazu sämmtliche hier anwesende Mitglieder, so wie noch andere Personen von der Direktion einge- ladcn. Die Direktion berichtet über die bedeutenderen Ereignisse, Verhältnisse und Leistungen der Gesellschaft und außerdem werden wissenschaftliche Vorträge von Mitgliedern der Gesellschaft gehalten. '
E. Von den Sammlungen.
Z 34. Ueber die Sammlung der Naturalien werden umfassende , genaue Verzeichnisse geführt und die aufgestellten Gegenstände gehörig bezeichnet.
§ 35 . Das naturgeschichtliche Museum ist zu bestimmten Stunden für Jedermann frei geöffnet. Die Mitglieder erhalten auf ihren Namen ansgestellte und, auch zur Einführung von Fremden, für alle Wochentage gültige Karten.
§ 36. Außer daß die Naturaliensammlung unter der Oberaufsicht des zweiten Direktors steht, werden die einzelnen Abthcilungen derselben unter die besondere Aufsicht von auf drei Jahre gewählten und immer wieder wählbaren wirklichen Mitgliedern gestellt, welche, unter Verwendung des in Folge der