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Zweck und Gründung der Zesessschast.

§ l. (§s haben mehrere Freunde der Naturwissenschaften in Frankfurt a. M. sich vereinigt, um zu gegenseitiger Beleh­rung, zur Förderung der Naturkunde im Allgemeinen und besonders in hiesiger Stadt, zur Unterstützung d-r ihr gewid­meten , bereits hier bestehenden Anstalten, und zur Sammlung hierzu dienlicher Gegenstände, eine Gesellschaft zu bilden, welche sich als solche am 22. November 1817 constituirt hat.

§ 2. Um das Andenken weiland vr. I o h a » n C h r i st i a n Senckenberg's, des ersten Stifters einer naturwissenschaft­lichen Anstalt in dieser Stadt, zu ehren, um zu der Erreichung seiner hierbei ausgesprochenen Zwecke beizutragen, und zu diesem Ende sich so viel als möglich an sein Institut anzuschließen und dessen Zwecke zu unterstützen, hat die Gesellschaft, mit Genehmigung der Administration dieser Stiftung, den Namen Senckenbergische naturforschende Gesellschaft an­genommen und das Wappen der Stiftung zu dem ihrigen gewählt.

§ 3. Wenn schon die naturforschende Gesellschaft als eine frei zu ihren Zwecken hinwirkende, sich die ungehinderte ver­fassungsmäßige Disposition über ihr Eigenthum vorbehält, auch, mit Ausnahme der von der Stiftung erhaltenen Gegenstände,