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sich bei Verwendung ihrer Gelder, Vertauschung, Verkaufung und Anschaffung von Effekten nickt durch äußere Einwirkung beschränken lassen kann, so überträgt sie jedoch schon jetzt das Obereigenthum über sämmtliche ihr zugehörige und noch zu erwerbende Gegenstände dem medicinischen Institut der 11 r. Senckenbergischeu Stiftung mit dem Zusätze, daß eine Ausübung der Eigentbnnwrechte erst dann von der Sencken- bergiscben Stiftungs-Administration kann vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft verfassnugsmäßig aufgelöst ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckeubergische Stiftungs-Admini­stration durch Mittbcilung eines jährlich zu errichtenden Inven­tars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwer­bung von Effekten in Kenntniß gesetzt.

Organisation der Mettschaft.

A Von den Mitgliedern.

§ 4 . Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen theilcu sich in ordentliche arbeitende oder wirkliche, und in außerordentliche oder Ehrenmitglieder.

§ 5. Die auswärtigen Mitglieder, welche mit dem Prä­dikat der correspondirenden bezeichnet werden, leisten keinen jährlichen Beitrag, sondern von ihnen werden nur wissenschaft­liche Mittheilungcu und Beförderung der Zwecke der Gesellschaft erwartet.

§ 6. Zum ordentlichen arbeitenden Mitglicde kann jeder gewählt werden, der entweder die Naturwissenschaften als Stu­dium betreibt oder wenigstens die wissenschaftlichen Sitzungen besuchen und bei den Sammlungen sich thätig beweisen will.