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Dr. Senckenbcrgischcn Stiftung mit dem Zusatze, daß eine Ausübung der Eigenthumsrcchtc erst dann von der Senckcn- bcrgischcn Stiftungs-Administration kann vorgenommcn werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgeloßt ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Admini­stration dubch Mitthcilung eines jährlich zu errichtenden Inven­tars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwer­bung von Effekten in Kenntniß gesetzt.

n.

Organisation der Gesellschaft.

A. Von den Mitgliedern.

8 4. Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen theilen sich in ordentliche arbeitende oder wirkliche, und in außerordentliche oder Ehrenmitglieder.

§ 5. Die auswärtigen Mitglieder, welche mit dem Prä­dikat der correspondircnd'en bezeichnet werden, leisten keinen jährlichen Beitrag, sondern von ihnen werden nur wissenschaft­liche Mittheilungen und Beförderung der Zwecke der Gesellschaft erwartet.

tz 6. Die ordentlichen arbeitenden Mitglieder entrichten den festgesetzten jährlichen Beitrag mit einer Karolin, reprck- sentiren die Gesellschaft, und machen sich zugleich verbindlich, zu dem Flor derselben nach Kräften mitarbeitend beizutragen.

8 7 . Die außerordentlichen oder Ehrenmitglieder sind solche, welche durch Geschenke oder auf sonst eine Weise, die Dank­barkeit der Gesellschaft erworben haben, auch diejenigen, welche 'ohne mitzuarbeitcn den festgesetzten jährlichen Beitrag einer Karolin geben.

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