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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachtcn Zwecke verwendet werden, so ist anheute zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirenden Herrn Dr. Eduard Rüppcll dahier, an einem, der Direktion der Senckcnbcrgi- schen naturforschcnden Gesellschaft am andern, und der I)r. Senckenbergischcn Stiftungs - Administration am dritten Theile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.

§ I. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheute übergeben der Direktion der Senckcnbergischen naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigenthum der letzteren, die baare Summe von fl. 10,000 schreibe Zehntausend Gulden des 24 Gulden- fußcs, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in besser Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.

§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckcnbergischen naturforschcnden Gesellschaft der Dr. Senckcnbergischen Stif­tungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gul­den als ein Darlehn zugestellt, welches die gedachte Admini­stration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hun­dert zu verzinsen haben wird.

So lange als die Scnckcnbcrgische naturforschende Gesell­schaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckcnbergischen Admini­stration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mehrgcdachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforde­rung an die Senckenbcrgischc naturforschende Gesellschaft abzu­rechnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder thcilweiscr Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckcnbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von fl. 10,000 oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuverlangcn und anderweitig jedoch nur auf