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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachten Zwecke verwendet werden, so ist anheure zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirenden Herrn Dr. Eduard Rüppell dahier, an einem, der Direktion der Senckenbergi- schen naturforschcndcn Gesellschaft am andern, und der Dr. Senckenbergischen Stistungs - Administration am dritten Thcile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.
§ 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheute übergeben der Direktion der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigcnthum der letzteren, die baare Summe von si. 10,000 — schreibe Zehntausend Gulden des 24 Guldenfußes , über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsfvrm und mit verbindlichstem Danke quittirt.
§ 2 . Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gulden als ein Darlchn zugcstellt, welches die gedachte Administration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hundert zu verzinsen haben wird.
So lange als die Senckenbergischc naturforschcnde Gesellschaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Administration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mehrgedachtcn Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforderung an die Senckenbergischc naturforschcnde Gesellschaft abzurechnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder theilweiser Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbergischc Stistungs-Administratl'on, das ganze Kapital von fl. 10,000 — oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuvcrlangcn und anderweitig jedoch nur auf