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zu §utt »nd sichere erste Hypotheken in hiesiger Stadt oder deren

ute Gebiet anzulegen.

ten x § 3. Die Zinsen des mehrbesagten Kapitals dürfen von

rd mm an und in Zukunft zu keinem anderen Z>vecke als zur

'gi* Besoldung eines Aufsehers und Gehülfen am naturgeschichtlichcn

Dr. Museum der Scnckcnbergischen naturforschendcn Gesellschaft

ile, verwendet werden und cs ist über diese Zinsen in den Büchern

sen per Gesellschaft eine besondere Rechnung zu führen.

§ 4. Wenn wider Vermuthen die Senckcnbergischc natur­hat forschende Gesellschaft sich zu irgend einer Zeit auflösen und somit

ben bei* Fall eintrcten sollte, wo in Gemäßheit des § 37,. (tz 46)

aft der'Statuten dieser Gesellschaft und des solchen zum Grunde

nne liegenden zwischen der gedachten Gesellschaft und der Di-. Sencken-

en- bcrgischen Stiftungs-Administration am 14. October 1819

mit abgeschlossenen Vertrags, das Eigenthum des sämmtlichen Ver-

. mögcns der Scnckenbergischen naturforschenden Gesellschaft der

hen Di-. Scnckcnbergischen Stiftung, resp. dem medicinischen Jnfti-

tif- tute derselben zufallen wird, so hat alsdann die Administration

ml- der Dr. Scnckenbergischen Stiftung das ihr gleichzeitig zuge-

ini- fallene Kapital von Zehntausend Gulden des 24 Guldcnfußes

un- als eine zu besonderem Zwecke einzig und allein bestimmte

Schenkung hypothekarisch anzulegen und die Zinsen nach vor- ell- stehendem § 3 zur Salarirung eines Aufsehers und Gehülfen am

des naturgeschichtlichcn Museum eben so zu verwenden, wie dieses der

ini- Direktion der Scnckenbergischen naturforschendcn Gesellschaft obge-

>sen legen haben würde, wenn letztere nicht aufgelöst worden wäre,

'de- tz 5. Dieser Vertrag ist von den Contrahcnten unter­en- zeichnet und besiegelt, auch eine Ausfertigung dem Herrn

ster Dr. Eduard Rüppell für Herrn Heinrich Mylius

Dr. (welcher letztere eine besondere mit seiner Unterschrift versehene

ital Genehmigungs-Urkunde durch Erfteren zu Händen der Direktion

rag der Senckcnbergischcn naturforschenden Gesellschaft nachzuliefern

auf die Geneigtheit haben wird), sodann eine weitere Ausfertigung