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Mc aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachten Zwecke verwendet werden, so ist anheute zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirenden Herrn Dr. Eduard Rüppell dahier, an einem, der Direktion der Senckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. Senckenbergischen Stiftungs - Administration am dritten Theile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.

tz 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheute übergeben der Direktion der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigenlhum der letzteren, die baare Summe von fl. 10,000 schreibe Zehntausend Gulden des 21 Gulden­fußes, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.

§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen naturforschendcn Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stif­tungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gul­den als ein Darlehn zugestellt, welches die gedachte Admini­stration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hun­dert zu verzinsen haben wird.

So lange als die Senckenbergische naturforschende Gesell­schaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Admini­stration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mehrgedachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforde­rung an die Senckenbergische naturforschcnde Gesellschaft abzu­rechnen, wohingegen die letztere befugt scyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder theilweiscr Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von fl. 10,000 oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuvcrlangen und anderweitig jedoch nur auf