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Mc aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachten Zwecke verwendet werden, so ist anheute zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirenden Herrn Dr. Eduard Rüppell dahier, an einem, der Direktion der Senckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. Senckenbergischen Stiftungs - Administration am dritten Theile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.
tz 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheute übergeben der Direktion der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigenlhum der letzteren, die baare Summe von fl. 10,000 — schreibe Zehntausend Gulden des 21 Guldenfußes, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.
§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen naturforschendcn Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gulden als ein Darlehn zugestellt, welches die gedachte Administration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hundert zu verzinsen haben wird.
So lange als die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Administration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mehrgedachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforderung an die Senckenbergische naturforschcnde Gesellschaft abzurechnen, wohingegen die letztere befugt scyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder theilweiscr Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von fl. 10,000 — oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuvcrlangen und anderweitig jedoch nur auf