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als bis dic gedachte Administration für jeden fälligen Termin, sowohl in Hinsicht der Zinsen als des Rückzahlungsquantums vollständig wird befriedigt seyn.

LH.

2f3!flvfiirrg der Gesellschaft.

tz 45. Diese erfolgt:

1) durch freiwilligen Entschluß der sämmtlichcn ordent­lichen und contribuirenden Mitglieder;

2) wenn die Zahl der hiesigen Mitglieder unter 15 herab sinkt; und

3) wenn die gegen die Dr. Scnckcnbergische Stiftungs- Administration übernommenen Verpflichtungen wäh­rend zwei voller Jahre nicht erfüllt werden.

tz 46. In jedem dieser Fälle fallt das Eigcnthum des sämmtlichcn Vermögens der Gesellschaft, mit der unbeschränkten Disposilionsbcfugniß darüber, in Gemäßheit des Dr. Sencken- bcrgischen Stiftungsbriefs, dem medicinischen Institute der Dr. Senckenbergischen Stiftung ohne Ausnahme zu, und hat kein Mitglied das Recht, unter irgend einem Vorwände das Geringste für sich zu verlangen und zu vindiciren.

IV.

S ch l u ß b e st i m m n n g.

§ 47. So wie sich dic Gesellschaft vorbchält, an den vorstehenden Statuten so weit sie die inneren Verhältnisse, insonderheit den Geschäftsgang betreffen, zu ändern und zu