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F. Von den Lehrvorträgen.
§ 11. Die ordentlichen Lchrvorträge über naturgeschicht- liche Gegenstände, zu welchen sämmtliche Mitglieder freien Zutritt haben, werden durch einen von der Gesellschaft angestcll- ten und besoldeten Lehrer gehalten, welcher nicht Mitglied der Gesellschaft zu seyn braucht und nicht Mitglied dcrDirektion seyn darf. Die Gesellschaft ertheilt demselben eine besondere Instruktion.
§ 42 . Besondere Lchrvorträge einzelner Mitglieder wird die Gesellschaft möglichst unterstützen und die Benutzung ihres Lokales und ihrer Sammlungen dazu gestatten.
6. Unterstützung des Dr. Senckenbergischen inedici- nischen Instituts.
tz 43 . Dazu bestimmt die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte es möglich machen, jährlich die fixe Summe von fl. 500 — welche ganz der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Instituts auf einen oder den andern Zweig dieses Instituts vorzugsweise verwendet werden können.
H. Verzinsung und Heimzahlung -es aufgenom- ,neuen Kapitals.
§ 44. Da die Dr. Senckcnbcrgische Stiftungs-Administration zur Erbauung eines zur Aufstellung der Sammlungen paßlichen Locals, außer der uncntgeldlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten, eine nahmhafte Summe vorgcschossen hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die succes- flve Rückzahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der Dr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die gesammte Direktion, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verantwortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulasscn und zu leisten,