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sellschaft in äußeren Verhältnissen, mit der Ausferti, gung und Unterzeichnung der Diplome, Urkunden, Protokolle, Jnventarien und Sendschreiben im Namen der Gesellschaft nach Maaßgabe deren Versammlung-, beschlüsse beauftragt.

§. 14. Der erste Direktor führt das Präsidium, leitet den Dortrag und schließt die Diskussionen in den Versammlungen; er läßt ausserordentliche Der- sammlungen ausagen und an ihn gelangen alle an die Gesellschaft gerichteten Schreiben. Den Kassirern läßt er die Weisungen wegen der von den Versammlungen beschlossenen Zahlungen, nebst den betreffenden Aus, zügen des Protokolls zukommen. Ausserdem hat er besonders dahin zu sehen, daß die den übrigen Beamten obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllt werden.

§. 15. Der zweite Direktor hat die spezielle Auf­sicht über die Sammlungen der Gesellschaft, und ver­fertigt unter Zuziehung der ihm dazu nöthigen Mit, glieder ein Jnventarium über die der Gesellschaft zu­gehörenden Gegenstände, welches jährlich dergestalt zu revidiren ist, daß die abgegangenen und hinzugekom- menen Gegenstände genau bemerkt werden. Er behält eine Abschrift zur Verwahrung, legt eine zweite im Archiv nieder und besorgt die dritte an die Admini­stration der Senckenbergischen Stiftung. In Verhin­derungsfällen des ersten Direktors tritt er interimistisch in dessen Stelle ein.

§. 16. Der erste Sekretär führt die Correspon- denz der Gesellschaft, fertigt die Diplome aus, und