11. Mit der* Städt. Steuerkassa habe ich wegen .den Rest-Zahlungen für das am ZI.Z.45 ablaufende Steuerjahr, die am 15.2.fällig waren,gesprochen. Die Steuerlast? bittetuuns, vorerst nichts zu zahlen, bis die FinanzVerwaltung wegen der Übernahme der Grundsteuer auf unseren Antrag entschieden habe. Sie will uns dann später die Rest-Forderungen für die einzelnen Häuser un_ ter Berücksichtigung aller uns für Teil-und Ganzschaden zu» gestandenen Stundungen der Benutzungsgebühren aufgeben.Damit werden Überzahlungen,die durch noch nicht ausgesprochene Stun düngenentstehen könnten, vermieden.

r\