Der Präsident des Reichsforfchungsrats

Zernsprecher: 72 60 71

< wird gebeten, alle Schreiben bio auf besondere Auenahmefälle nicht an den Präsidenten oder die Referenten persönlich zu richten, sondern an den Reicho- forsch ungorat und jede einzelne Angelegenheit in einem besonderen Schriftstück zu behandeln, da andernfalls Verzögerungen unvermeidlich sind.

Tgb.-Nr.

Verlm-Steglih, den 1. April 1Y42

Krunewal-straße 35

Rundschreiben Nr. 5 der Kriegswirtschaftsstelle

(Rundschreiben Nr. 5 in der Fassung vom 27. März 1940 und 1. November 1941 ungültig)

Für die Eisen - und Stahlversorgung sind von den Verbraucherkreisen, die von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat betreut werden, folgende Bestim­mungen und Anordnungen zu beachten:

Der Reichsforschungsrat verwaltet ein Wb-RL-Unterkontingent für die Zwecke der Forschung und Lehre. Die Bedarfsanmeldungen sind nach gewissenhafter Prüfung der Notwendigkeit auf dem dreiteiligen Vordruck KWSt F 1Eisen- und Stahl-Anforderung der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat unter Beifügung einer genauen Be­gründung und Spezifizierung in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die Anmeldungen müssen für jeden Einzelfall gesondert erfolgen. Ein besonderes Anschreiben hingegen ist nicht erforderlich.

Die Vordrucke sind kostenpflichtig von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungs­rat zu beziehen (vgl. Verzeichnis der Vordrucke).

Es ist zu beachten, daß Aufträge auf Lieferung bis zum 5. des zweiten Quartalsmonats bei den Werken und Verkaufsverbänden sein müssen, so daß es sich empfiehlt, sämtliche Aufträge bis zum 20. des ersten Quartalsmonats zu erteilen. Nicht mehr benötigte Kon- trollnummern sind mir sofort zurückzugeben.

Bei Anforderungen von legiertem Eisen - und Stahlmaterial hat das auf­traggehende Institut vor Einreichung des Antrages die Lieferfirma zu befragen, ob für die betreffende Legierung ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Im zu­treffenden Falle ist dieser Antrag auf den hierfür bestimmten Vordrucken zugleich mit der übrigen Eisen- und Stahl-Anforderung hei der Kriegswirtschaftsstelle einzureichen. Sollte der Antrag nicht notwendig sein, so ist dies hei der Anforderung ausdrücklich zu vermerken.

Laut Anordnung 3 des Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtsdiaftung nebst Ausführungsanordnungen, die von mir kostenpflichtig bezogen werden kann, sind in gewissen Fällen außer der Kontrollnummer auch noch Kontroll marken erforderlich.

Diese können hei mir nach gewissenhafter Prüfung der Berechtigung angefordert werden. Anträge m i t Kontrollmarken sind getrennt von Anträgen ohne Kontrollmarken

CI 1501