Oer Präsident des Reichsforschungsrats

Fernsprecher: 72 60 71

Es wird gebeten, alle Schreiben bis auf besondere Auonahmefälle nicht an den Präsidenten oder die Referenten persönlich zu richten, sondern an den Reicho- forschungsrat und jede einzelne Angelegenheit in einem besonderen Schriftstück zu behandeln, da andernfalls Verzögerungen unvermeidlich sind.

Berlin-Steglitz, den 1. April 1942

Grunewaldftraße 35

Tgb.-Nr.

Rundschreiben Nr. 4 der Kriegswirtschaftsstelle

(Rundschreiben Nr. 4

in der Fassung vom 20. 2. 1940 und 1. 11. 1941 ungültig)

Für die Versorgung mit Chemikalien sind von den Verbraucher­kreisen, die von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat betreut werden, folgende Bestimmungen und Anweisungen zu beachten:

Anträge sind an die Kriegswirtschaftsstelle n,ur für solche Chemikalien zu stellen, die in dem angeschlossenen Verzeichnis (Hauptverzeichnis und Nebenverzeichnisse A und B) aufgeführt sind. Alle übrigen Chemikalien sind zur Zeit nicht bewirtschaftet und im freien Handel erhältlich.

Für die Mehrzahl der in dem Verzeichnis aufgezählten Chemikalien ver­waltet die Kriegswirtschaftsstelle eigene Kontingente.

Von den Antragstellern ist sorgfältig zu beachten, daß nur das je­weils im Verzeichnis angeführte Formblatt (KWSt F 3 oder KWSt F 4) Ver­wendung findet.

Ich bitte auch, die im Verzeichnis angegebenen monatlichen Frei­grenzen zu beachten, um unnützen Papierkrieg zu vermeiden.

Sollten ausnahmsweise Schwierigkeiten in der Belieferung mit solchen Chemikalien entstehen, die hier als frei erhältlich bezeichnet sind, so ist ein Antrag an mich auf dein Formblatt KWSt F 3 unter der Angabe des Behinde­rungsgrundes einzureichen.

Granuliertes Zinn, Zinkstaub, sowie andere Metalle und Metall- pulver sind nicht mit Chemikalien gemeinsam auf einem Formblatt an­zufordern, sondern getrennt zu beantragen (vgl. Rundschreiben Nr. 10).

Heil Hitler!

EMM

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CI 1501