Der Präsident des Reichsforschungsrats
Zernsprecher: 72 60 71
<ko wird gebeten, alle Schreiben — bis auf besondere Ausnahmefälle — nicht an den Präsidenten oder die Referenten persönlich zu richten, sondern an den Reichs- forschungorat und jede einzelne Angelegenheit in einem besonderen Schriftstück zu behandeln, da andernfalls Verzögerungen unvermeidlich sind.
Tgb.-Nr.
Berlin-Steglitz, den 1. April 1942
Grunewaldstraße 55
Hundschreiben Nr. 12 der Kriegsvvirtschaftsslelle
(Rundschreiben Nr. 12 in der Fassung vom 1. November 1941 ungültig)
I. Trockenbatterien und Kleinstromlampen
Es muß damit gerechnet werden, daß in den Wintermonaten die Nachfrage nach Beleuchtungsbatterien und Kleinstromlampen (vgl. 8.) nicht in vollem Umfange gedeckt werden kann. Die Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat hat deshalb für die von ihr betreuten Verbraucher ein Kontingent; aus diesem kann nur der vordringliche Bedarf durch Ausstellung von Einkaufsscheinen sichergestellt werden.
Die Anträge sind auf dem dreiteiligen Vordruck KWSt F 4 zu stellen. Eine besondere Begründung der Notwendigkeit unter genauer Angabe des Verwendungszwecks ist — wie üblich — beizufügen.
Im einzelnen ist folgendes zu beachten:
1. Das Verfahren bezieht sich nur auf Beleuchtungsbatterien und Kleinstromlampen (vgl. 8.) während der Monate November 1942 bis Februar 1943.
2. Anforderungen beider Artikel können zusammen auf dem gleichen Vordruck erfolgen. /
3. Anträge können als einmaliger Bedarf fiir den (unter A. anzugebenden) Bedarfsmonat gestellt werden; für Kleinstromlampen (vgl. 8.) gilt dies grundsätzlich.
4. Liegt bei Beleuchtungsbatterien monatlich der gleiche Bedarf vor, so kann dieser für die betreffenden Monate auf einmal beantragt werden. Der Einkaufschein wird dann für die ganze Periode oder für mehrere Monate ausgestellt.
5. Die Einkaufscheine lauten nur auf „. . . Stück Batterien“ und sind auch in dieser Weise anzufordern. Es steht dem Verbraucher frei, auf Grund des Einkaufscheines Normalbatterien, Stabbatterien, Kastenbatterien oder Monozellen zu beziehen.
6. Die Einkaufscheine sind der Lieferfirma umgehend unter Angabe der gewünschten Sorten einzureichen.
7. Ist ein Einkauf ohne Einkaufscheine möglich, so ist von einem Antrag Abstand zu nehmen.
8. Die Batterie-Industrie hat — durch die Rohstofflage veranlaßt — eine Normal- Batterie (Flachbatterie) entwickelt, die als „Luftsauerstoff-Batterie“ (im Gegensatz zu der bekannten „Braunstein-Batterie“) bezeichnet wird und dieser bei Verwendung der üblichen Glühbirnen (mit 0,28 Ampere) technisch unterlegen ist. Um