Oer Präsident des Reichsforschungsrats
Verlin-Steglih, den 1. April 1Y4L
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i, alle Schreiben — bis auf besondere — nicht an den Präsidenten oder die »nllch zu richten, sondern an den Reicho- id jede einzelne Angelegenheit in einem ctftstück zu behandeln, da andernfalls zcrungen unvermeidlich sind.
Tgb.-Nr.
Rundschreiben Nr. 5 der Kriegswirtschaftsstelle
(Rundschreiben Nr. 5 in der Fassung vom 27. März 1940 und 1. November 1941 ungültig)
Für die Eisen - und Stahlversorgung sind von den Verbraucherkreisen, die von der Kriegswirtsehaftsstelle im Reichsforschungsrat betreut werden, folgende Bestim- . mungen und Anordnungen zu beachten:
Der Reichsforschungsrat verwaltet ein Wb-RL-Unterkontingent für die Zwecke der Forschung und Lehre. Die Bedarfsanmeldungen sind nach gewissenhafter Prüfung der
Notwendigkeit auf dem dreiteiligen Vordruck KWSt Fl „Eisen- und Stahl-Anforderung der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat“ unter Beifügung einer genauen Be
gründung und Spezifizierung in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die Anmeldungen müssen für jeden Einzelfall gesondert erfolgen. Ein besonderes Anschreiben hingegen ist
nicht erforderlich.
Die Vordrucke sind kostenpflichtig von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat zu beziehen (vgl. Verzeichnis der Vordrucke).
Es ist zu beachten, daß Aufträge auf Lieferung bis zum 5. des zweiten Quartalsmonats bei den Werken und Verkaufsverbänden sein müssen, so daß es sich empfiehlt, sämtliche Aufträge bis zum 20. des ersten Quartalsmonats zu erteilen. Nicht mehr benötigte Kon- trollnummern sind mir sofort zurückzugehen.
Bei Anforderungen von legiertem Eisen - und Stahlmaterial hat das auftraggehende Institpt vor Einreichung des Antrages die Lieferfirma zu befragen, ob für die betreffende Legierung ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Im zutreffenden Falle ist dieser Antrag auf den hierfür bestimmten Vordrucken zugleich mit der übrigen Eisen- und Stahl-Anforderung hei der Kriegswirtschaftsstelle einzureichen. Sollte der Antrag nicht notwendig sein, so ist dies bei der Anforderung ausdrücklich zu vermerken.
Laut Anordnung 3 des Generalbevollmächtigten fiir die Eisen- und Stahlbewirtschaftung nebst Ausführungsanordnungen, die von mir kostenpflichtig bezogen werden kann, sind in gewissen Fällen außer der Kontrollnummer auch noch Kontroll marken erforderlich.
Diese können bei mir — nach gewissenhafter Prüfung der Berechtigung — angefordert werden. Anträge m i t Kontrollmarken sind getrennt von Anträgen ohne Kontrollmarken
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c/1501