Der Leiter

-er Kriesswirtschaftsstelle im Reichsforfchunssrat

Berlin-Steglitz, Grunewaldstraße ZS

Anlage zum Rundschreiben Nr. 5 der Kriegswirtschaftsstelle in der/Fassung vom l/ y April 1942

, i y

Liste der Erzeugnisse aus Eisen- und Stahlmaterial

fiir welche die Kriegswirtschaftsstelle keine Kontrollnummer erteilt

1. Baueisen: Zuständig sind die GB-Bau-Kontingente des Herrn Generalbevollmächtigten

^ für die Regelung der Bauwirtsehaft, Berlin W 8, Pariser Platz 3.

Für kleinere Mengen sind die Finanzministerien des Reiches und der Länder nach Prüfung durch die zuständigen Baudienststellen, soweit die Verbraucher dem Reich und den Ländern unterstehen, zuständig.

Bei Fliegerschäden bis zu einem Bedarf von 5 t das zuständige Arbeitsamt.

2. Erzeugnisse, für deren Herstellung ein Verarbeiterkontingent besteht: Hierzu gehören u. a. die Erzeugnisse

a) der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie,

b) ,, ,, Feinmechanik und Optik,

c) ,, ,, Elektroindustrie für die Fachabteilungen

Telefonie, Telegrafie, Meßwesen,

d) des Handwerks und

e) Büromaschinen. /

3. Erzeugnisse der Wirtschaftsgruppen, die ein Wb-Industrie-Kontingent verwalten: Hierzu gehören u. a. die Erzeugnisse

a) der holzverarbeitenden Industrie,

b) der Glasindustrie,

c) Haushalt-Nähmaschinen (vgl. Rundschreiben 12).

4. Handelswaren: Die Reichsgruppe Handel verfügt über ein eigenes Eisenkontingent, aus

dem im einzelnen bestimmte Handelswaren herzustellen sind. Zu Lasten dieses Handelskontingents dürfen Verbraucher Fertigerzeugnisse bis zu monatlich 5 kg Kontingentsgewicht ohne Kontrollnummer beziehen. Die Unternehmungen auf der Stufe des Einzelhandels müssen diese Beliefe­rungen ohne Kontrollnummer vornehmen. Betriebe des Großhandels sind zu diesen Lieferungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

5. Büroeinrichtungen, Betten und Nachttische sind grundsätzlich aus Holz zu beschaffen und

werden aus dem Wb-Industrie-Kontingent der holzverarbeitenden Industrie ohne Kontrollnummern geliefert.

Eiserne Betten und eiserne Nachttische, fiir deren Beschaffung Kontroll­nummern notwendig sind, können nur für Infektionsabteilungen zugelassen werden, wenn ausdrücklich versichert wird, daß in anderen Abteilungen, ein­schließlich der Personalräume, eiserne Betten und Nachttische nicht mehr freigemacht werden können.

CM501