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Pflicht, für die Erhaltung einer gemeinnützigen uni mit Schwierig» Leiten kämpfenden Gesellschaft (jur.Person) zu sorgen, die Berech­tigung gibt, auf eine Jährliche Einnahme, wie wir sie auf dem Frei» en M a rkt erhalten würden, in solcher Höhe zu verzichten. Einen Ver­sieht auf jährlich 2000.-RM (Senkung des Mietpreises von 15000.- auf 13000.-RM), also auf ± 3 % durfte, durfte ich verantworten. Die Zustimmung zu dem jetzt so erniedrigten Angebot der Städt.Bühnen (10000.- statt 15000--RM.) würde aber ein Verzicht um nicht weni= ger als 33^/3%j um ein volles Drittel bedeuten. Bei unserem beschei denen Gesamtetat fällt eine solche Kürzung natürlich ganz anders ins Gewicht, als bei dem Etat der Bühnen.

Ich darf erwähnen, dass die Städt.Kunstgewerbeschule für nur 2 Stockwerke des BOSs-Hauses bis 1.3-1934 jährlich 8000.-RM und in den Jahren zuvor sogar 16000.-RM. Miete gezahlt hat.

Als die BOSE-Stiftung an unsere Gesellschaft fiel (1880),mit dem Zweck, sie für alle Zükunft sicherzusteilen, hat die Gesell­schaft sofort von sich aus bei der Stadt den Antrag gestellt, den bisherigen städtischen Zuschuss bedürftigeren Einrichtungen zukom­men zu lassen. Nunmehr aber sind wir infolge der Inflation und der veränderten Verhältnisse wieder auf einen Zuschuss der Stadt ange­wiesen. Ein Verzicht auf eine mögliche Einnahme bedeutet also in gewissem Sinne zugleich eine unwirtschaftliche Verwendung von z.T. öffentlichen Geldern. Die Gesellschaft, deren Zukunft keineswegs ohne Wolken ist, muss sich daher vor dem Vorwurf schützen, dass sie nicht alles versucht hätt?e, die BOSE«» Stiftung im Sinne ihrer Be­stimmung zu verwerten.

Da Sie nun, sehr verehrter H©rr Oberbürgermeister, die Verhält­

nisse auf beiden Seiten überschauen, bitte ich Sie vertrauensvoll,