festgesetzt worden. In der T&t steht ans diese Einnahme Im freien Markt J ©derzeit offen.
2.) Mit Rücksieht auf den 10-Jährigen Vertrag, den uns die Stadt zugesagt hat und der uns die neue Regelung besonders wünschenswert hat erscheinen lassen, ist eine Herabsetzung des Jährl.Mietpreises von Mk. 15000.- gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt erscheint der Gesellschaft aber die Herabsetzung puf Mk.10000.-, von der vorüber« gehend die Rede war; das würde den VerzKML^ auf ein volles Drittel bedeuten, gegenüber den (nachweislich gegebenen) Erträgnissen auf dem freien Markt.
Auch wenn die Miete auf Mk.12000.- festgelegt würde, bleiben die Gesamt-Mieteinnahman des Hauses Mit Mk.20160.- in einem offenen Missverhältnis zu dem von der Stadt angeforderten Städt. Abgaben mit Mk.13001.04. Die daraus sich errechnende Billiger-Vermietung (etwa Mk.6000.-) kommt fast ausschliesslich auf Grund der Raum« Verteilung den StSdt.Bühnen zugute. Auch daraus ist also eindeutig der äusserst geringe Mietpreis zu erkennen.
Hinzu kommt, dass wir für die Instandsetzungsarbeiten, die durch Freimachung der R a ume für die Stadt nötig wurden, selber Mk.Y000 aufbringen mussten.
Wir bitten, der Gesellschaft hier nicht unbilligere Bedingungen zu stellen, als man es Privaten gegenüber tun würde. Die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft dürfte vielmehr dafür sprechen, ihr die Jäh Hohe Einbusse an ihrem wichtigsten Einnahmeposten möglichst zu verringern. Das H a us ist ihr Ja von der Gräfin BOSE ausdrücklich zugeeignet worden, um ihr die Existenz »für alle Zeiten» zu sichern.
Die Gesellschaft bittet daher mit erneuter Dringlichkeit um Ausfertigung des 10-Jährigen Mietvertrages. um Festsetzung eines Mietpreises . der nicht unbillig unter den tatsächlich zu erreichenden und vom Hochbauamt gerechtfertigten Mk.15000.- zurückbleibt.
um Bezahlung der M i ete für die rückständigen Monate ab 1.April. Derart erhebliche Aussenstände machen es der Ge«