festgesetzt worden. In der T&t steht ans diese Einnahme Im freien Markt J ©derzeit offen.

2.) Mit Rücksieht auf den 10-Jährigen Vertrag, den uns die Stadt zugesagt hat und der uns die neue Regelung besonders wünschenswert hat erscheinen lassen, ist eine Herabsetzung des Jährl.Mietpreises von Mk. 15000.- gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt erscheint der Gesellschaft aber die Herabsetzung puf Mk.10000.-, von der vorüber« gehend die Rede war; das würde den VerzKML^ auf ein volles Drittel bedeuten, gegenüber den (nachweislich gegebenen) Erträgnissen auf dem freien Markt.

Auch wenn die Miete auf Mk.12000.- festgelegt würde, bleiben die Gesamt-Mieteinnahman des Hauses Mit Mk.20160.- in einem offenen Missverhältnis zu dem von der Stadt angeforderten Städt. Abgaben mit Mk.13001.04. Die daraus sich errechnende Billiger-Vermietung (etwa Mk.6000.-) kommt fast ausschliesslich auf Grund der Raum« Verteilung den StSdt.Bühnen zugute. Auch daraus ist also eindeu­tig der äusserst geringe Mietpreis zu erkennen.

Hinzu kommt, dass wir für die Instandsetzungsarbeiten, die durch Freimachung der R a ume für die Stadt nötig wurden, selber Mk.Y000 aufbringen mussten.

Wir bitten, der Gesellschaft hier nicht unbilligere Bedingungen zu stellen, als man es Privaten gegenüber tun würde. Die Gemeinnüt­zigkeit der Gesellschaft dürfte vielmehr dafür sprechen, ihr die Jäh Hohe Einbusse an ihrem wichtigsten Einnahmeposten möglichst zu ver­ringern. Das H a us ist ihr Ja von der Gräfin BOSE ausdrücklich zuge­eignet worden, um ihr die Existenz »für alle Zeiten» zu sichern.

Die Gesellschaft bittet daher mit erneuter Dringlichkeit um Ausfertigung des 10-Jährigen Mietvertrages. um Festsetzung eines Mietpreises . der nicht unbillig unter den tatsächlich zu erreichenden und vom Hochbauamt gerecht­fertigten Mk.15000.- zurückbleibt.

um Bezahlung der M i ete für die rückständigen Monate ab 1.April. Derart erhebliche Aussenstände machen es der Ge«