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Höchstpreise für Obstweine.
Die Rcichsstelle für Gemüse und Obst hat in einer Bekanntmachung vom 18. März 1918 neue Höchstpreise für Obstweine festgesetzt.
Es wird hiermit auf diese, in Nummer 71 des „Deutschen Neichsanzeigers" abgedruckte Bekanntmachung aufmerksam gemacht mit dem Hinweis, daß die Bekanntmachung der ehemaligen Kriegsgesellschaft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung vom 10. Dezember' 1917 damit in Wegsall gekommen ist.
Frankfurt a. M, den 12. April 1918. 28
Städtisches Lebensmittclamt.
Ortsvorschristen
betr. Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit bei Einzelanlagen, die die elektrische Arbeit selbst erzeugen.
Nach 8 la der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohleuverteilung vom 2. November 1917, betr. Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit, wird der Verbrauch elektrischer Arbeit sowohl bei den Verbauchern, die sie von einem Strvmversvr- gungsunternehmen beziehen, als auch bet denen, die fle in eigener Anlage (Einzelanlage) erzeugen, eingeschränkt. Ueber diese Einschränkung und die zweckmäßige Verteilung des Verbrauchs elektrischer Arbeit sind für das Versorgungsgebict der städtischen Elektrizitätswerke zu Frankfurt a. M. besondere Ortsvor- •yL. schriften unterm 24. Januar 1918 mit Nachtrag vom ^ 28. März 1918 (Anzeigeblatt der' städtischenBehörden
zu Frankfurt a. M. vom 27. Januar 1918 und vom 81. März 1918) erlassen. Diese Ortsvorschristen finden, sinngemäße Anwendung auch auf Einzelanlagen zur Erzeugung elektrischer Arbeit in Frankfurt a. M. In Ergänzung dieser Ortsvorschriften wird jedoch für die Einzelanlagen noch folgendes verordnet:
8 1 .
Die Besitzer von Einzelanlagen zur Erzeugung elektrischer Arbeit in Frankfurt a. M. haben über den Umfang und die Leistungsfähigkeit ihrer elektrischen Anlagen, über die Menge der seither erzeugten elektrischen Arbeit in den einzelnen Monaten der Kalenderjahre 1916, 1917 und 1918 und die Menge und Art des verbrauchten Brennstoffes unter Benutzung vorgeschrie bener Vordrucke der Direktion der städtischen Elektrizitätswerke, hier, Neue Mainzerstrahe 19, Meldung zu erstatten. Wird die elektrische Energie durch Wasserkraft erzeugt, so ist dieses besonders anzngeben.
Z 2.
Die erste Meldung ist alsbald, die weiteren Meldungen sind monatlich jeweils bis zum 5. des auf den Verbrauchsmonat folgenden Monats zu erstatten. Bet der ersten Meldung muß der Vordruck die geforderten Angaben auch für die rückltegenöen Monate enthalten, für die weiteren Meldungen genügen die Angaben je für den letzten Monat. Vordrucke für die Meldungen , können von der Direktion der Elektrizitätswerke, hier, Neue Mainzerstratze 19, bezogen werben
Etwa gewünschte weitere Auskunft erteilt die Direktion der Elektriziäswerke, hier, Neue Mainzerstr. 19.
8 3 .
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Airgabe vollständiger und zuverlässiger Unterlagen und zur rechtzeitigen Einsendung der nvrgeschriebenen Meldungen wir» auf nachstehende Bestimmung der Bekanntmachung vom 39. August 1917 (Neichsanzeiger Nr. 297 vom 31. 8. 17) verwiesen:
„Wer einer von dem Reichskommiffar oder von einer nach 8 4 von ihm eingerichteten örtlichen Stelle auf Grund des 8 1 der Verordnung über Eleltrizität und Gas usw. erlassenen Bestimmung zuwiderhändelt oder wer die erforderten Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt oder wer wiffentlich unrichige oder unvollständige Angaben, macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 19999 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Frankfurt a. M., den 18. April 1918 29
Der Magistrat.
Abänderung des Hafenbahntariss.
Auf Beschluß der oberen städtischen Behörden treten vom 1. Mat bs. Js. ab folgende Aenderungen im Tarif der städtischen Hafenbahn vom 24. Juli 1917 in Kraft: Tarifstelle E 14
Verwiegen auf der Gleiswage .... 1,69 M Tarifstelle E 16
Feststellen der Stückzahl von Gütern in beladenen Wagen:
a) für jede angefangenen 19 Stück' . . 9,19 Jl Frankfurt a. M., den 15. April 1918. , 28
Direktion des städt. Hafen- und Brückenbaues. Abt. städt. Hafenbahn.
Aufenthalts-Ermittelung.
In Unterstütznngsangelegenheiten von Angehörigen wird gesucht: _
Bornträger, Emil, Bersichernngsbeamtcr, geb. am 19. Juni 1831 in Steinfurt, Krs. Friedberg:
Rührig, Stephan, Tagelöhner, geh. am 8L August 1852 in Overbimbach, Krs. Fulda. g
Um Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltes unW Mitteilung wird ersucht.
Frankfurt a. M>, den 11. April 1918. 27
Magistrat, Armen-Amt.
Stadtbibliothek.
Die Oefsnungszeite« der Stadtbibliothek sind von Montag, 22. April ab bis auf weiteres, wie folgt, festgesetzt:
Ausleihe: Montag bis Freitag 19—1 und 4-^5 Uhr) Samstag 10—1 Uhr.
Lesesaal: Montag bis Freitag 10—1 und 8—7 Uhr- Samstag 10—1 Uhr.
Die Ansstellung bleibt bis auf weiteres geschlossen. Frankfurt a. M., den 19. April 1918. - 80
Der Direktor.
Druck und Verlag von I. G. Holtzwarts Nachs. G. m. b. H. Verantwortlich für die Redaktion Wilhelm Gerig.
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