Städt. SchuIbehörden.

Frankfurt a.M., den 9. Juni 1927.

Hp/J. _ V

K/J

Die Stadt Frankfurt a.M. hat nach dem Vertrag mit der Staatsregierung über -die Errichtung der vor kurzem hier eröffneten Pädagogischen Akademie eine Reihe von VerpfIichtungen zu Gunsten der an der Anstalt Studierenden übernommen, darunter namentlich auch die,

den Studierenden den freien Besuch der städtischen Sammlungen und Sehenswürdigkeiten in Gruppen unter Führung zu gestatten.

Die hiesigen BiIdungsstätten haben durch die Pädagogische Akademie eine wertvolle und bedeutsame Bereicherung erfahren, und wenn Frankfurt zum Sitz der Pädagogischen Akademie gewählt worden ist, so ist dies in erster Linie mit auf seine zahlreicher, wert­vollen Sammlungen auf dem Gebiete der Wissenschaft und Kunst zurück zuführen. Es gilt nun, diese Schätze den Studierenden zu erschlIes­sen. Wir sind überzeugt, dass die Stadt hierbei auch auf ihre Mit­wirkung rechnen darf.

Wir bitten daher, den Studierenden auch ihrerseits die obige Vergünstigung zu gewähren. Herr Oberstudiendirektor Dr.Weimer der Direktor der Pädagogischen Akademie, wird sich erlauben, wegen der Einzelheiten mit Ihnen unmittelbar in Verbindung zu treten.

An

gez. Meckbach. Beglaubigt:

die Senckenbergisehe Naturforschende GeseII Schaft,

Hier.