AMT FÜR WISSENSCHAFT KUNST U. VOLKSBILDUNG

TAGEBUCH No.:

FRANKFURT A. M., DEN

19* März 1928.

Der Herr Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau sendet uns Abschrift eines Erlasses des Herrn Preussischen Kultusministers vom 1.d.Mts. - U. IV. 10106 -. Er ersucht um gefl. Mitteilung bis zum 1. April ds.Js., ob Geneigtheit be­steht, den Mitgliedern des Reichsverbandes bildender Künstler Deutschlands aufgrund der mit Lichtbild versehenen Mitglieds­karte freien Eintritt in nichtstaatlichen Museen zu gewähren. Wir sind gebeten, auch Ihre Stellungnahme zu dieser Frage herbeizuführen. Der Herr Minister beabsichtigt, aufgrund diese Ausweises den Mitgliedern des Reichsverbandes der Künstler freien Eintritt in die staatlichen Museen sowie die staatli­chen Schlösser und Gärten zu gewähren und legt nahe, wegen der Einheitlichkeit die gleiche Vergünstigung in den grösseren nichtstaatlichen Museen zu gewähren.

Wir wären dankbar, wenn Sie uns Ihre Entschliessung bis zum 23.ds.Mts. zukommen lassen wollten, damit wir den uns vom Herrn Oberpräsidenten gestellten Termin für die Bericht­erstattung des Magistrats einhalten können.

An

die Senkenbergisehe

naturforschende Gesellschaft,

Hier.

Viktoria-Allee 9.