Abschrift.

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Frankfurt a.Main, den 19- Mai 1917 Hochstrasse 17.

An das

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Sekretariat der Senckenbergisehen Naturforschenden

Gesei1schaft

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Hier

Viktoria-Allee 7

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Auf Ihrem gedruckten Vorlesungsverzeichnis steht

eine Bemerkung oder stand wenigstens im vorigen Semester eine

solche, dass Ihre Mitglieder die Vorlesungen Ihrer Dozenten an der Universität unentgeltlich zu hören berechtigt sind. Ich habe im vorigen Semester das Kolleg des Herrn Professor Steche über Artbildung und Vererbung gehört und dafür, trotzdem ich auf die Bemerkung Ihrer Druckschrift hinwies, neben M.5.-- Kollegegeld noch M.5.-~ Institutsgebühr zahlen müssen.

Falls ich Ihre Mitteilung richtig verstanden habe

so sind beide Beträge zu unrecht von mir erhoben. Ich bitte Sie deshalb wegen Rückzahlung gef1. das notwendige bei der Universi­tät skasse veranlassen zu wollen und bemerke dazu noch folgendes:

1. Falls das Kolleggeld dem Dozenten zukommt, würde ich natürlich unter keinen Umständen die Rückzahlung dessel ben annehemen. Ich bitte also wegen dieser M.5.-- die Rück­zahlung nur dann und nur insoweit zu fordern, als der Be­

trag der Universitätskasse verblieb.

2. Den Betrag, den ich zurückerlange, werde ich der