iruss in allen Betrieben, die mehr als 20 Arbeitnehmer be­schäftigen, ein solcher gewählt werden. Uro die hierzu nöti­gen Vorbereitungen zu treffen, ist nach dem Gesetz ein Wahlv^ Vorstand, bestehend aus 2 Angestellten und 1 Arbeiter zu be­stellen. Gemäss § 23 des Gesetzes werden die 3 Dienstältesten: Präparator K^ch, Techniker Moll u nd Pförtner Heinlein zu m Wahlvor^tand bestellt.

Demzufolge läuft die An>"ele:~ enheit Sternfeld den von ihm eingeschlagenen Reg weiter.

P.B.12, Sitzung vom 29.September 1920, S.321, § 3,2.Abs.:

Die Wahlen zum Betriebsrat haben folgendes Ergebnis ge­habt: Es sind gewählt Professor Drevermann, Hausmeister Braun und Pförtne r Heinlein.

Die Wahl ist von Dr. Sternfeld be im Bezirksausschuss in Wiesbaden angefochten wordenj_ bis zur Entscheidung muss seine Angelegenheit ruhen.

P.B.12, Sit zumg vom 10.November 1920, S.323,§ 2,Abs.3:

Die Verwaltung beschliesst, Herrn Dr. Sternfeld seine Steilung als Assistent erneut zum 3(D. Dezember 1920 zu Kündigen, weil bei der Verwickeltheit und Neuheit der einschlägigen Bestimmungen die Möglichkeit eines formellen Irrtums vielleicht nicht völlig ausgeschlossen ist.

P.B.12, Sitzung vom 22.Dezember 1920, S.333,§ 9:

^Geheimrat Gaebler b erichtet über den bisherigen .Verlauf | besonders über die Entscheidung des Schlichtungsaus­schusses, der einen Vergleich vorgeschlagen hat, sich im Übrigen aber der Stellungnahme der S.N.G. anschliesst.