Verkaufsbescheinigung.

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Lfd. Nr.... Aktenzeichen.

Behörde t J /~C^^'P'~0 / zAco^cc,j -q

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Zweigstelle..

1. Der

hat am . (3. aus Lager Depot.

folgendes Militärgut käuflich erworben:

Art: Menge: Nummer und Datum der Faktura

2. Der Käufer ist beim Weiterverkauf verpflichtet, von ihm beglaubigte Abschrift vorstehender Bescheinigung, gegebenenfalls unter Angabe der weiterverkauften Teilmenge seinem Ab­nehmer auszuhändigen und diesem die gleiche Verpflichtung für den Fall eines weiteren Verkaufes aufzuerlegen. Dies gilt nicht, soweit von einem Gewerbetreibenden Gegen­stände des täglichen Bedarfs innerhalb der von ihm regelmäßig geführten Warengruppen zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Erwerbers veräußert werden.

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R.Vw. A. Drucknummer 935

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