Verkaufsbescheinigung.
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Lfd. Nr.... Aktenzeichen.
Behörde t J / ‘~C^^'P'~0 / zAco^cc,j -q
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Zweigstelle..
1. Der
hat am . (3. aus Lager — Depot.
folgendes Militärgut käuflich erworben:
Art: Menge: Nummer und Datum der Faktura
2. Der Käufer ist beim Weiterverkauf verpflichtet, von ihm beglaubigte Abschrift vorstehender Bescheinigung, gegebenenfalls unter Angabe der weiterverkauften Teilmenge seinem Abnehmer auszuhändigen und diesem die gleiche Verpflichtung für den Fall eines weiteren Verkaufes aufzuerlegen. Dies gilt nicht, soweit von einem Gewerbetreibenden Gegenstände des täglichen Bedarfs innerhalb der von ihm regelmäßig geführten Warengruppen zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Erwerbers veräußert werden.
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R.Vw. A. Drucknummer 935
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