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Der gegen Sie im Feldrügeregister der Gemarkung . von dem ...IV ten

Zeitabschnitt 191 2 erlassene Strafbefehl wird Ihnen durch^Mitteilung des untenstGenden Registerauszugs bekannt gemacht.

Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem Unterzeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben. Falls Sie den etwaigen Einspruch aufrecht lten wollen, werden Sie gleichzeitig aufgef^d-Lt,

liitvttöoii den sagten ..August. 191 2 , vormittags

vor dem Feldgericht in dem Lokale .£ it rrunc* Sftal..... zur Hauptverhand­

lung zu erscheinen, widrigenfalls der Einspruch ohne Beweisaufnahme durch Urteil verworfen werden wird.

. am IN ten ilillx ___ 191 2.

Großherzogliches Amtsgericht j (gez.) ~-r. Buriüiarc;.

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'us dem Rügeregister der Gemarkung

ter Zeitabschnitt 191 g

Vergehen des Beschuldigten.

Zugest. am

Fjir die Ausfertigung:

Geldstrafe und Nebenansätze sind an die Großherzogliche Bezirkskasse Uutererhebestelle auf Anfordern

zu zahlen.

Strafbefehl in Feldrügefachen (8 16 V. v. 2. Nov. 1904>.