Slrafbefeh

PosteinlieferungsHein

(vom Lin^ahlcr aus-ufüllen)

(Dt« Mark in Bachstaben an)ng«ben)

Der gegen Sie im Feldrügeregister der Gemarkung Zeitabschnitt 191 L erlassene Strafbefehl wird Ihnen durch^Mitteilung des untenss Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche »j Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben Eilten wollen, werden Sie gleichzeitig aufgefMdM,

Uit&ttoäh den 23Am .Au&nfi.t. 11

vor dem Feldgericht in dem Lokale ...5.11jrungc..

lung zu erscheinen, widrigenfalls der Einspruch ohne Beweisaufnahme durch Urteil

. am . XSten . Juli . 191 2!

Großherzogliches Amtsl

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Herrn LZL^2^dd^Z^^ /

(gez.)

einge^ahlt für

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Hrlft des Postbeamte»

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ins dem Rügeregister der Gemarkung

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M .ter Zeitabschnitt 191 g

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des

Anzeigenden.

Vergehen des Beschuldigten.

Straf­

bestim­

mung.

Scha­den- Ersatz. M. , Pf.

Gerichts­kosten. M. Pf.

Hast-

Gegenstände, welche der Einziehung unterliegen.

Gepfändete

Gegen­

stände.

Art.

Zugest. am .len

191

FKr die Ausfertigung:

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., Gerichtsdiener.

Geldstrafe und Nebenansätze find an die Großherzogliche Bezirkskasse Uutererhebestelle auf Anfordern

zu zahlen.

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KAM

Gerichtsschreiber.

Strafbefehl in Feldrügesachen <8 16 V. v. 2. Nov. 1904).