Slrafbefeh
PosteinlieferungsHein
(vom Lin^ahlcr aus-ufüllen)
(Dt« Mark in Bachstaben an)ng«ben)
Der gegen Sie im Feldrügeregister der Gemarkung Zeitabschnitt 191 L erlassene Strafbefehl wird Ihnen durch^Mitteilung des untenss Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche »j Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben Eilten wollen, werden Sie gleichzeitig aufgefMdM,
Uit&ttoäh den 23Am .Au&nfi.t. 11
vor dem Feldgericht in dem Lokale ...5.11jrungc..
lung zu erscheinen, widrigenfalls der Einspruch ohne Beweisaufnahme durch Urteil
. am . XSten . Juli . 191 2!
Großherzogliches Amtsl
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Herrn LZL^2^dd^Z^^ /
(gez.)
einge^ahlt für
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Hrlft des Postbeamte»
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ins dem Rügeregister der Gemarkung
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M .ter Zeitabschnitt 191 g
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des
Anzeigenden.
Vergehen des Beschuldigten.
Straf
bestim
mung.
Schaden- Ersatz. M. , Pf.
Gerichtskosten. M. Pf.
Hast-
Gegenstände, welche der Einziehung unterliegen.
Gepfändete
Gegen
stände.
Art.
Zugest. am .len
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FKr die Ausfertigung:
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., Gerichtsdiener.
Geldstrafe und Nebenansätze find an die Großherzogliche Bezirkskasse Uutererhebestelle auf Anfordern
zu zahlen.
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Gerichtsschreiber.
Strafbefehl in Feldrügesachen <8 16 V. v. 2. Nov. 1904).