Gesellschaft, sondern auch weiten Kreisen der Bürgerschaft von ilutzen sein wird.

Mit Rücksicht ouf den gemeinnützigen Zveclt unseres üusoums erlauben wir uns daher die ergebenste Bitte verzutragen, uns von den Gebühren für Xehriehtabfuhr und Kanalbenutzung freistellcn zu wollen.

Die Direktiven

der Senckenbergisehen Naturforsehenden Gesellschaft

u. i . d . U ,

Direkter