;ITZ BEEG, alt u. Notar.
SELCK,
anwalt.
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Frankfurt a. JA., den 16 .Fett. 1910
Hochstrasse 42, n. d. Opernplatz.
Senckenb er gische Natur forschende Gesellschaft
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Wegen des mit gefl. Sehr eiten vom 8.Ü.M. übersandten Steuer Zettel habe ich mich auf dem Rechneiamt informiert und erfahren, daß es bisher versehentlich unterlassen wurde das Muse ums gebäude zur Kehrichtabfuhr gebühr und Kanalbenutzungsgebühr heranzuziehen. Diese Gebühren werden nach dem Mietwert der Gebäude berechnet, welcherfür das Museum auf M 27,200.- angenommen worden ist. Für Kehrichtabführ wird nach der Steuerordnung 1/2 und für Kanalbenutzung 1 % gefordert. Die Veranlagung zu diesen Steuern ist auf die Anregung der Führparkverwaltung zurückzuführen und entspricht an sich den. Bestimmungen der Steuer - Ordnung, sodaf vom Rechts Standpunkt aus ein Einspruch aussichtslos wäre. Dagegen halte ich es für wahrscheinlich, daß das Rechnei amt die Gesellschaft von diesen Steuern ganz oder teilweise befreien wird, wenn ein entsprechendes Gesuch einr gereicht wird. Ich erlaube mir daher den Entwurf
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