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$ia/iAj£azt <z. t^y/£, .6. Februar 1910.

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Sehr geehrter Herr Justizrat!

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Wir haben drei Quartale des beiliegenden Steuer­zettels bezahlt, mochten Sie aber freundlichst bitten, die Sache nachzuprüfen, ob wir soviel Kehrichtabfuhrgebühr und Kanalbenutzungsgebühr bezahlen müssen.

Im Jahr 190? zahlten wir nach dem Steuerzettel für Kehrichtabfuhr M. 13.56 und für Kanalbenutzungsgebühr M. 26.76., davon erhielten wir M. 6.72 wieder zurückbezahlt.

: Im Jahr 1908 haben wir nur einige Extra Kehricht­

abfuhren (M. 12.-) bezahlt, ausser diesen M. 12 aber nichts für Kehricht oder Kanalbenutzungsgebühr.

Für 1909 sollen wir nun M. 408.84 für Kehricht­abfuhr und KanaIbenutzungegebühr bezahlen. Darf ich Sie bitten, die Sache nachzuprüfen und ev. nötige Schritte zur Reklamation zu unternehmen.

Mit verbindlichem Dank im Voraus und mit vorzüglicher Hochachtung

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1909

Kehrichtabfuhr M. 136.56

| Kanalbenutzun psRebühr M. 272.28

F. J. 104. V. 09 3000.

M. 408.84, macht pro Quartal M. 102.63, bezahlt am 2.II

für drei Quartale M. 306.63

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