L>tadt-Sauptkasse> Steuer-Zahlstelle IV.

Poststratze Nr. 28.

Bei allen Eingaben ist anzugeben:

Zahlstelle IV. und

Aon1o--Nr/^^L»'Rück).-Ur..

!/

Frankfurt a. M., den

ft. ft

190

ff

Infolge

Nr.

ist auf Steuer-Konto Nr.

ein Betrag von

nik.

zu viel gezahlt.

Wir ersuchen Sie, diesen Betrag gegen Vollzug untenstehender Quittung und Rückgabe dieses Schrift-I stückes bei unserer Kasse Poststraflc Nr. 28, in den Stunde» von 1 /aO bisf« 1 Uhr zu erheben.

Wen» mit der Abhebung des Betrages eine andere Person beauftragt wird, wolle der Empfangsberechtigte, bezw. der (z. B. in Erbschaftssachen) an dessen Stelle getretene Rechtsnachfolger, gleich­wohl die Quittung eigenhändig vollziehen und nebst ausreichenden Legitimationspapieren der Kasse vor­legen lassen.

Die Kasse ist in allen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der zur Empfang­nahme erscheinenden Personen, sowie die Berechtigung zur Geldempfangnahme und Quittnngsleistung zu prüfen.

Hält sie die vorgelegten Legitimationspapiere nicht für ausreichend, so kann sie die Zahlung verweigern und den Betrag auf Gefahr und Kosten des Empfangsberechtigten diesem per Postanweisung übersenden.

Beträge, welche binnen 14 Tagen nicht erhoben sind, werden ebenfalls den Empfangsberechtigten auf ihre Gefahr und Kosten per Postanweisung übersandt.

2W Bei Abhebung des Betrages ist der

©uiftuttg.

Vorerwähnte

US Mark MM Pfg., in Worten:

empfangen zu haben, bescheinigt.

Verausgabt unter Nr..

..den. fl

<?e4. J SU'AjJi&h- tftA-

Zurückgezahlt durch

Form. VII. 3. Rückzählungsben 2. 08. 1000.