L>tadt-Sauptkasse> Steuer-Zahlstelle IV.
Poststratze Nr. 28.
Bei allen Eingaben ist anzugeben:
Zahlstelle IV. und
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Frankfurt a. M., den
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190
ff
Infolge
Nr.
ist auf Steuer-Konto Nr.
ein Betrag von
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zu viel gezahlt.
Wir ersuchen Sie, diesen Betrag gegen Vollzug untenstehender Quittung und Rückgabe dieses Schrift-I stückes bei unserer Kasse Poststraflc Nr. 28, in den Stunde» von 1 /aO bis ’f« 1 Uhr zu erheben.
Wen» mit der Abhebung des Betrages eine andere Person beauftragt wird, wolle der Empfangsberechtigte, bezw. der (z. B. in Erbschaftssachen) an dessen Stelle getretene Rechtsnachfolger, gleichwohl die Quittung eigenhändig vollziehen und nebst ausreichenden Legitimationspapieren der Kasse vorlegen lassen.
Die Kasse ist in allen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der zur Empfangnahme erscheinenden Personen, sowie die Berechtigung zur Geldempfangnahme und Quittnngsleistung zu prüfen.
Hält sie die vorgelegten Legitimationspapiere nicht für ausreichend, so kann sie die Zahlung verweigern und den Betrag auf Gefahr und Kosten des Empfangsberechtigten diesem per Postanweisung übersenden.
Beträge, welche binnen 14 Tagen nicht erhoben sind, werden ebenfalls den Empfangsberechtigten auf ihre Gefahr und Kosten per Postanweisung übersandt.
2W Bei Abhebung des Betrages ist der
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Vorerwähnte
US Mark MM Pfg., in Worten:
empfangen zu haben, bescheinigt.
Verausgabt unter Nr..
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Zurückgezahlt durch
Form. VII. 3. Rückzählungsben 2. 08. 1000.