211 a g i ft r a t H e d] n c i *21 m t

Ateuerverw^ltung.

Frankfurt a. 211., den 7. Hai

190 8 ,

J.-No. 1^64.

Anwort auf das an den Magistrat ' gerichtete Schreiben vom 1. d. Mts.

Dem gestellten Anträge auf Freilassung eines Wachhundes von der Hundesteuer vermögen wir nicht zu entsprechen, da die Bestimmungen der geltenden Hundesteuer-Ordnung dies nicht

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zulassen. Hur für Hunde, die zur Bewachung einzeln gelegener Gehöfte unentbehrlich sind, kann Steuerfreiheit gewährt wer­den, die Bezeichnung einzeln gelegenes Gehöft trifft jedoch auf die in Frage kommende Liegenschaft nicht zu.

An

Herrn Professor Dr. phil Fritz Römer Direktor des Senckenbergischen Museums

Hier.

Viktoria - Allee .