211 a g i ft r a t H e d] n c i *21 m t
Ateuerverw^ltung.
Frankfurt a. 211., den 7. Hai
190 8 ,
J.-No. 1^64.
Anwort auf das an den Magistrat ' gerichtete Schreiben vom 1. d. Mts.
Dem gestellten Anträge auf Freilassung eines Wachhundes von der Hundesteuer vermögen wir nicht zu entsprechen, da die Bestimmungen der geltenden Hundesteuer-Ordnung dies nicht
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zulassen. Hur für Hunde, die zur Bewachung einzeln gelegener Gehöfte unentbehrlich sind, kann Steuerfreiheit gewährt werden, die Bezeichnung einzeln gelegenes Gehöft trifft jedoch auf die in Frage kommende Liegenschaft nicht zu.
An
Herrn Professor Dr. phil Fritz Römer Direktor des Senckenbergischen Museums
Hier.
Viktoria - Allee .