Nachdem der Fahrbursche Jung, der in der Nacht vom 30 auf den 31. Januar bei Abholung des Kehricht mehrere Kellerfensterscheiben durch Oberfahren zertrüm­mert hat, mir bei zweimaligem Besuch seine Fahrlässig­keit eingestanden und mich dieserhalb um Entschuldigung gebeten hat, nachdem ferner ein Beamter des dortigen diätes bei zweimaligerokalinsuektion dem Fahrburschen die schuld zu^emesssn und behauptet hat, der Fahrer dürfe das irottmir überhaupt nicht befahren, sondern müs­se mit dem .agen am Band des Trottoires stehen bleiben, und die Kehrichteimer dorthin tragen, kann ich eine . usrede des Fahrburschen, es habe in Jener Oacht ..chnee gelegen, was sich durch Nachfrage beim hiesigen meterolo-

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»n-;einigungs- und Fuhrparkverwaltung,

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