Ticfbdu-Amt.

Strassen-Reinigungs- und Fuhrpark-Verwaltung.

Frankfurt a. M., den 26 >--» Februar.i^

Es wird gebeten, im Antwortschreiben die vorstehende Journalnummer anzugeben.

3 .-«fco..3105.j.

vom

Erwiderung auf das Schreiben

vom.31. Januar .1900..No

Betrifft: .F....e....n ...st.er.-. ß...f j t u r .

Nach unseren Feststellungen ist der Fahrbursche Junk in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar ds. Jrs. behufs Ab­holung des bereit gestellten Kehrichts dorten vorgefahren.

Der Weg / den derselbe benutzt hat, war nach Aussage des Fahr­burschen durch eine Kette oder eine sonstige Einrichtung nicht gesperrt, und da es in fraglicher Nacht geschneit hat, wurden auch die Kellerfenster bei der Durchfahrt von p. Junk nicht vahrgenommen.

Wir sind daher nicht in der Lage, auf Grund dieser Feststellungen den Fahrburschen f"r den Schaden haftbar zu machen und bitten um ev. gef1. Rückäusscrung.

An

die Senkenbergische Naturfersehende Gesellschaft

Hier