Begenleistung. Nach den Erkundigungen, die Dr. Rodiger bereits einge - zogen hat, wird die Stadt nur die eine Seding^ng stellen, dass den Ärzten der stadt. Krankenhäuser die Benutzung der Bibliothek dadurch erleichtert würde, dass für diese gerren in Zukunft ein Bürge nicht notwendig ist, sondern dass die Stad/selbst die Bürgschaft für die entliehenen Bücher übernimmt. Es sei ausgeschlossen, dass eine Bibliothek,in der sich med. Bücher befinden, öffentlich werde. Die Direktion ist einstimmig der Ansicht, dass nach diesen Erörterungen keine wesent liehen Bedenken vorliegen, sich der geplanten Petition anzuschlies^en
. § 4.
Der Vorsitzende macht die amtliche Mitteilung, dass Prof. Möbius am 1. April 07 als Bibliothekar ausscheide und Herr Thorn zu diesem Zeitpunkte gekündigt habe. Die Administration der Sencken, bergischen Stiftung, sei der Ansicht gewesen, dass diese Stellen in Zukunft nicht mehr im Nebenamte verwaltet werden könnten und habe zum Bibliothekar Dr. Wahl, den seitherigen Vorsteher am Ausleihamte der Heidelberger-Universitätsbibliothek, und zum Bibliotheks-Sekretär Herrn Hassler ernannt, Sie beide am 1. März ihr Amt antreten. Ferner habe die Administration eine Skala für die Gehälter der Bibliotheksbeamten aufgestellt, zu der die Gesellschaft beitragen müsse.
Durch diese Aufstellung sei ein längst gehegter Wunsch der Gesellschä erfüllt^ worden. Dr. Knoblauch und Dr. Rodiger machen darauf aufmerk sam, dass zu den Obliegenheiten des Biblotheksektetärs in Zukunft auch die unentgeltiche Erledigung der Tauscharbeiten für die Gesell, Schaft gehören müsse, worauf bei der Aufstellung der Pflichten zu ach ten sei.
§ 5.
Das der Stad Frankfurt gehörige Gelände /Gfyf der Wetsseite des Museum/-Neubaues se-i an einen Privatmann verpachtet, der es in einem sothhen Zustande der Verwahrlosung liegen lassA, dass schon mit Rücksicht auf den entstehenden Staub eine Änderung nötig sei. Das Institut für Gemeinwohl habe sich erboten, das Gelände zu pachten , darauf Tennisplätze anzulegen, welche an die Mitglieder aller beteiligten Vereine für mässige Bezahlung zur Verfügung stehen sollten. Die Kosten der #infriedigung^ira Betrage von M. 4500.- will < _£eaafcr '
ganz übernehmen^ ^*enn die Gesellschaft 1/5 der etwa M. 800._