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2. Die Beschäftigungsdauer des planmassigen j

Assistenten an mineralogischen Institut Dp. GRAHM ANN ist vonj Minister um zwei Jahre verlängert worden.

§ 3

Wahl

Justizrat Dr. Alexander BERG wird einstimmig zum arbeitenden Mitglied gewählt.

§ 4

Generalversammlung

Die Generalversammlung hat am 31. III.« 24 die Rechnungsablage für die Zeit vom 1. Oktober 23 bis 31. Dezember 28 und die per 31. Dezember 1923 aufgestellte Goldbilanz genehmigt . Nach den Neuwahlen gehören der Revisionskommission folgende Herren an: Dr. R. NIEDERHOFHEIM als Vorsitzender, H. de BARY-0ST8ERRIETH, Kom. Rat R. GERST, OTTO ASCHAFFENBURG, MAX STRAUSS und Justizrat Dr. ROEDIGER.

§ 5

Universitats- und Bibliotheks-Angelegenheiten .

Die Gehaltsbeitrage für Geheinrat zur STRASSEN und Prof. DREVERMANN an die Universität wurden mit dieser neu festgesetzt. Nach dem Vertrag zahlt die S.N.G. 1924 10%;

1925 20%; 1926 30% usw., wobei jeweils das Etatjahr der

Universität 1. April bis 31. März des folgenden Jahres zu gelten hat, steigend jährlich um 10%, sodass sie in 10 Jahre wie vor dem Kriege wieder die vollen Gehälter bezahlt. Als Höchstgrenze der Beiträge ist in beiden Fällen das Höchstge^ halt eines Ordinarius vor dem Kriege M. 7 900 angesetzt, wie im Vertrage von 1914.

Im gleichen Sinne wurden die Beiträge der Gesell­schaft für die Senckenbergische Bibliothek mit der Univer­sität neu reguliert, sodass unsere Gesellschaft von der mit der Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung vereinbarten Summe von 10 000 Mark im Jahre 1924 10%;

1925 HO % usw., steigend jährlich um 10% zahlt, bis der