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2. Die Beschäftigungsdauer des planmassigen j
Assistenten an mineralogischen Institut Dp. GRAHM ANN ist vonj Minister um zwei Jahre verlängert worden.
§ 3
Wahl
Justizrat Dr. Alexander BERG wird einstimmig zum arbeitenden Mitglied gewählt.
§ 4
Generalversammlung
Die Generalversammlung hat am 31. III.« 24 die Rechnungsablage für die Zeit vom 1. Oktober 23 bis 31. Dezember 28 und die per 31. Dezember 1923 aufgestellte Goldbilanz genehmigt . Nach den Neuwahlen gehören der Revisionskommission folgende Herren an: Dr. R. NIEDERHOFHEIM als Vorsitzender, H. de BARY-0ST8ERRIETH, Kom. Rat R. GERST, OTTO ASCHAFFENBURG, MAX STRAUSS und Justizrat Dr. ROEDIGER.
§ 5
Universitats- und Bibliotheks-Angelegenheiten .
Die Gehaltsbeitrage für Geheinrat zur STRASSEN und Prof. DREVERMANN an die Universität wurden mit dieser neu festgesetzt. Nach dem Vertrag zahlt die S.N.G. 1924 10%;
1925 20%; 1926 30% usw., wobei jeweils das Etatjahr der
Universität 1. April bis 31. März des folgenden Jahres zu gelten hat, steigend jährlich um 10%, sodass sie in 10 Jahre wie vor dem Kriege wieder die vollen Gehälter bezahlt. Als Höchstgrenze der Beiträge ist in beiden Fällen das Höchstge^ halt eines Ordinarius vor dem Kriege M. 7 900 angesetzt, wie im Vertrage von 1914.
Im gleichen Sinne wurden die Beiträge der Gesellschaft für die Senckenbergische Bibliothek mit der Universität neu reguliert, sodass unsere Gesellschaft von der mit der Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung vereinbarten Summe von 10 000 Mark im Jahre 1924 10%;
1925 HO % usw., steigend jährlich um 10% zahlt, bis der